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| Zutritt ab 18 Jahre |
| Was bedeutet |
| § 15 Jugendgefährdende Trägermedien |
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Zutritt nur für Erwachsene.
Bei allen Veranstaltungen ist der Zutritt für Personen unter 18 Jahren, auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer anderen volljährigen Person, nicht gestattet. Aus Gründen des Jugendschutzes, dürfen wir auch keine Kleinkinder (0 - 3 Jahre) zulassen.
Dies hat folgenden Grund:
Soweit Gewerbetreibende auch mit indizierten Medien handeln, dürfen sie diese nicht an Orten ausstellen oder anbieten, die Kindern und Jugendlichen zugänglich sind oder von ihnen eingesehen werden können.
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